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Birgit Welt

Study Coach

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Finanzielle Fördermöglichkeiten

Sie haben die Möglichkeit eine finanzielle Förderung für Ihre Weiterqualifizierung in Anspruch zu nehmen. Egal ob ganzes Studium oder Zertifikatskurs- qualifizieren Sie sich jetzt weiter in aktuellen Trendthemen und sparen Sie dabei die Weiterbildungskosten.

Förderung für Zertifikate

EUROPÄISCHER SOZIALFONDS (ESF)


Alle unsere Zertifikate sind aktuell durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziell gefördert. Sie sparen bis zu 70% der Weiterbildungskosten. Mit dieser Förderung reduzieren sich die Kursgebühren für die Teilnehmenden auf 1.120 EUR anstatt 1.600 EUR. Bei Personen über 55 Jahren reduziert sich die Kursgebühr sogar auf 480 EUR.

Die ESF-Förderung richtet sich an alle Weiterbildungsinteressierten, die in Baden-Württemberg leben und/oder arbeiten und kann einfach beantragt werden:

Für die Antragsstellung benötigen wir Ihre Anmeldung zu unserem förderfähigen Zertifikatskurs sowie die ausgefüllte Formulare der Zielgruppenabfrage und den ESF-Teilnahmefragebogen. Die Informationen für die Teilnahme dienen Ihnen zur Kenntnis. Fromulare zum Download:

Bitte füllen Sie für die Antragsstellung die genannten Dokumente vollständig aus und senden uns diese unterschrieben postalisch oder digital per Mail zu. Bei unvollständigen Daten ist eine finanzielle Förderung nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass uns diese Unterlagen vor Kursbeginn vollständig vorliegen müssen. Nach Beginn des Kurses können keine Anträge mehr angenommen werden. 

Nach Beendigung des Kurses benötigen wir außerdem eine Selbsterklärung für Teilnahme an virtuellen Schulungen von Ihnen, da ein Großteil unserer Angebote im Live-Online-Format angeboten wird. Zudem bitten wir Sie, nach Abschluss den Fragebogen nach Kursende auszufüllen und uns vorzulegen: 

Förderung der Agentur für Arbeit (AZAV)


Sie sind bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als arbeitssuchend gemeldet?

Dann können Sie die finanzielle Förderung der Agentur für Arbeit (AZAV) nutzen und sich kostenlos beruflich weiterbilden mit einem Bildungsgutschein.

Ein Bildungsgutschein, oder auch AZAV-Gutschein genannt, bietet die Möglichkeit, berufliche Weiterbildungen für Arbeitssuchende und Personen, die von der Arbeitslosigkeit bedroht sind, durch die Agentur für Arbeit finanzieren zu lassen. Dabei übernimmt die Agentur für Arbeit sämtliche Kosten der Bildungsmaßnahme zu 100 %.

Als bundesweit zertifizierter Bildungsträger sind wir dazu berechtigt, Bildungsgutscheine gemäß der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, kurz AZAV, anzunehmen – und das aus ganz Deutschland.

Um einen Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter zu erhalten, müssen folgende Bestimmungen erfüllt sein:

  • Arbeitssuchend oder von Arbeitslosigkeit bedroht
  • Weiterbildung sichert Arbeitsverhältnis
  • Weiterbildung sichert Wiedereinstieg nach längerer Pause z.B. Krankheit oder Elternzeit
  • Eventuelles Nachholen eines fehlenden Berufsabschlusses
  • Fester Wohnsitz in Deutschland

Über die Vergabe eines Bildungsgutscheins entscheidet Ihre zuständige Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter. Grundlage hierfür bildet ein persönliches Beratungsgespräch mit Ihrem Sachbearbeiter oder Ihrer Sachbearbeiterin.

 

Berufsbegleitendes Studium

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden. Bitte beachten Sie, dass alle Fördermöglichkeiten von beruflicher Weiterbildung und berufsbegleitendem Studieren einer Einzelfallprüfung unterliegen und nicht vorab garantiert werden können. Bei Fragen melden Sie sich gerne bei uns.

Hier erhalten Sie einen Überblick über die finanziellen Fördermöglichkeiten:

Förderung durch das Finanzamt


Alle Kosten für das berufsbegleitende Studium wie z.B. Studiengebühren, Fahrtkosten, Verpflegung, Lernmaterialien, heimischer Arbeitsplatz, etc. können bei der Steuererklärung in vollem Umfang als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Voraussetzungen:

  • Die Maßnahme ist beruflich veranlasst
  • Es besteht ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf

Die Höhe der Abzüge des zu versteuernden Einkommens wird im Einzelfall über das zuständige Finanzamt geprüft. Zur Beantwortung von Fragen hinsichtlich dieser Förderung, bitten wir um Kontaktaufnahme mit Ihrem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt.


Förderung durch den Arbeitgeber


Viele Unternehmen unterstützen Weiterbildungsmaßnahmen mit Zahlungszielvereinbarung:

  • Finanzielle Beteiligung an den Studiengebühren
  • Komplette Kostenübernahme für das berufsbegleitende Studium
  • Gewährung eines Arbeitgeberdarlehen

Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an.


Stipendium


Nutzen Sie die Begabtenförderung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung durch Förderung junger beruflicher Talente beim Aufstieg durch weitere berufliche Qualifizierung als Weiterbildungsstipendium.

Höhe der Förderung: Bis zu 8.700 € insgesamt (über max. 3 Jahre) bei einem Eigenanteil von 10%.

Voraussetzungen:

  • Die Bewerber müssen unter 25 Jahre alt sein
  • Abgeschlossene Berufsausbildung
  • Besondere berufliche Leistungen wie: Ausbildungsabschluss mit mind. 87 Punkten oder einer Abschlussnote von mind. 1,9 oder besser, Platzierungen bei überregionalen Leistungswettbewerben oder begründeter Vorschlag des Arbeitgebers

Die Förderfähigkeit prüft die für den jeweiligen Beruf zuständige Industrie- und Handels- oder Handwerkskammer.

Weitere Informationen: https://www.bmbf.de/bmbf/de/bildung/begabtenfoerderung/das-weiterbildungsstipendium/das-weiterbildungsstipendium_node.html


Bildungsprämie


Eigens durch vermögenswirksame Leistungen angespartes Guthaben darf vorzeitig für Weiterbildung bzw. ein berufsbegleitendes Studium verwendet werden, ohne dass die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.

Voraussetzungen:

  • Unterstützt werden Arbeitnehmer/-innen, Arbeitslose, Berufsrückkehrer/-innen und Selbstständige
  • Ansparguthaben muss dem Vermögensbildungsgesetz entsprechen
  • Arbeitgeber muss sein schriftliches Einverständnis erteilen
  • Die Weiterbildungskosten müssen über 30€ betragen
  • Vom Zeitpunkt der Geldentnahme bis zum Begleichen der Weiterbildungsrechnung dürfen nicht mehr als 3 Monate vergehen

Weitere Informationen erhalten Sie unter Bildungsprämie/ Spargutschein: https://www.bildungspraemie.info/de/was-ist-der-spargutschein-und-wie-kann-er-eingesetzt-werden-.php


Studienkredit


Förderung von berufsbegleitendem Studium als Erst- und Zweistudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Höhe von bis zu 650 € monatlich.

Voraussetzungen:

  • Sie sind deutscher Staatsbürger oder ein Familienmitglied eines deutschen Staatsbürgers
  • Der Hochschulsitz muss in Deutschland sein
  • Förderfähig sind volljährige Studierende die max. 44 Jahre alt sind

Der Kredit kann ohne Kreditsicherheiten und unabhängig von dem Einkommen/Vermögen gewährt werden

Weiter Informationen erhalten Sie unter KfW-Studienkredit: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Studieren-Qualifizieren/F%C3%B6rderprodukte/KfW-Studienkredit-(174)

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SANDRA MOSSHAMMER

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07361 576 - 1468
0176 - 7689 4919
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ANJA NEUSCHL

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