Finanzielle Fördermöglichkeiten
Einzelpersonen und Unternehmen haben die Möglichkeit eine finanzielle Förderung für die Weiterqualifizierung in Anspruch zu nehmen. Egal ob ganzes Studium oder Zertifikat- qualifizieren Sie sich jetzt weiter in aktuellen Trendthemen und sparen Sie dabei die Weiterbildungskosten.
Zertifikate
Alle unsere Zertifikate sind aktuell durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziell gefördert. Sie sparen bis zu 70% der Weiterbildungskosten. Mit dieser Förderung reduzieren sich die Kursgebühren für die Teilnehmenden auf 1.120 EUR anstatt 1.600 EUR. Bei Personen über 55 Jahren reduziert sich die Kursgebühr sogar auf 480 EUR.
Die ESF-Förderung richtet sich an alle Weiterbildungsinteressierten, die in Baden-Württemberg leben und/oder arbeiten.
Einfache Beantragung
Für die Antragsstellung benötigen wir Ihre Anmeldung zu unserem förderfähigen Zertifikatskurs sowie die ausgefüllte Formulare der Zielgruppenabfrage und den ESF-Teilnahmefragebogen. Die Informationen für die Teilnahme dienen Ihnen zur Kenntnis. Fromulare zum Download:
Bitte füllen Sie für die Antragsstellung die genannten Dokumente vollständig aus und senden uns diese unterschrieben postalisch oder digital per Mail zu. Bei unvollständigen Daten ist eine finanzielle Förderung nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass uns diese Unterlagen vor Kursbeginn vollständig vorliegen müssen. Nach Beginn des Kurses können keine Anträge mehr angenommen werden.
Nach Beendigung des Kurses benötigen wir außerdem eine Selbsterklärung für Teilnahme an virtuellen Schulungen von Ihnen, da ein Großteil unserer Angebote im Live-Online-Format angeboten wird. Zudem bitten wir Sie, nach Abschluss den Fragebogen nach Kursende auszufüllen und uns vorzulegen:
Die Förderung wird möglich durch staatliche Fördergelder, die das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) Plus für die Fachkursförderung bereitstellt.
Berufsbegleitendes Studium
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden. Bitte beachten Sie, dass alle Fördermöglichkeiten von beruflicher Weiterbildung und berufsbegleitendem Studieren einer Einzelfallprüfung unterliegen und nicht vorab garantiert werden können. Bei Fragen melden Sie sich gerne bei uns.
Hier erhalten Sie einen Überblick über die finanziellen Fördermöglichkeiten:
Förderung durch das Finanzamt
Alle Kosten für das berufsbegleitende Studium wie z.B. Studiengebühren, Fahrtkosten, Verpflegung, Lernmaterialien, heimischer Arbeitsplatz, etc. können bei der Steuererklärung in vollem Umfang als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Voraussetzungen:
- Die Maßnahme ist beruflich veranlasst
- Es besteht ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf
Die Höhe der Abzüge des zu versteuernden Einkommens wird im Einzelfall über das zuständige Finanzamt geprüft. Zur Beantwortung von Fragen hinsichtlich dieser Förderung, bitten wir um Kontaktaufnahme mit Ihrem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt.
Förderung durch den Arbeitgeber
Viele Unternehmen unterstützen Weiterbildungsmaßnahmen mit Zahlungszielvereinbarung:
- Finanzielle Beteiligung an den Studiengebühren
- Komplette Kostenübernahme für das berufsbegleitende Studium
- Gewährung eines Arbeitgeberdarlehen
Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an.
Stipendium
Nutzen Sie die Begabtenförderung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung durch Förderung junger beruflicher Talente beim Aufstieg durch weitere berufliche Qualifizierung als Weiterbildungsstipendium.
Höhe der Förderung: Bis zu 8.700 € insgesamt (über max. 3 Jahre) bei einem Eigenanteil von 10%.
Voraussetzungen:
- Die Bewerber müssen unter 25 Jahre alt sein
- Abgeschlossene Berufsausbildung
- Besondere berufliche Leistungen wie: Ausbildungsabschluss mit mind. 87 Punkten oder einer Abschlussnote von mind. 1,9 oder besser, Platzierungen bei überregionalen Leistungswettbewerben oder begründeter Vorschlag des Arbeitgebers
Die Förderfähigkeit prüft die für den jeweiligen Beruf zuständige Industrie- und Handels- oder Handwerkskammer.
Weitere Informationen: https://www.bmbf.de/bmbf/de/bildung/begabtenfoerderung/das-weiterbildungsstipendium/das-weiterbildungsstipendium_node.html
Bildungsprämie
Eigens durch vermögenswirksame Leistungen angespartes Guthaben darf vorzeitig für Weiterbildung bzw. ein berufsbegleitendes Studium verwendet werden, ohne dass die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.
Voraussetzungen:
- Unterstützt werden Arbeitnehmer/-innen, Arbeitslose, Berufsrückkehrer/-innen und Selbstständige
- Ansparguthaben muss dem Vermögensbildungsgesetz entsprechen
- Arbeitgeber muss sein schriftliches Einverständnis erteilen
- Die Weiterbildungskosten müssen über 30€ betragen
- Vom Zeitpunkt der Geldentnahme bis zum Begleichen der Weiterbildungsrechnung dürfen nicht mehr als 3 Monate vergehen
Weitere Informationen erhalten Sie unter Bildungsprämie/ Spargutschein: https://www.bildungspraemie.info/de/was-ist-der-spargutschein-und-wie-kann-er-eingesetzt-werden-.php
Studienkredit
Förderung von berufsbegleitendem Studium als Erst- und Zweistudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Höhe von bis zu 650 € monatlich.
Voraussetzungen:
- Sie sind deutscher Staatsbürger oder ein Familienmitglied eines deutschen Staatsbürgers
- Der Hochschulsitz muss in Deutschland sein
- Förderfähig sind volljährige Studierende die max. 44 Jahre alt sind
Der Kredit kann ohne Kreditsicherheiten und unabhängig von dem Einkommen/Vermögen gewährt werden
Weiter Informationen erhalten Sie unter KfW-Studienkredit: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Studieren-Qualifizieren/F%C3%B6rderprodukte/KfW-Studienkredit-(174)
IHRE ANSPRECHPARTNERINNEN
SANDRA MOSSHAMMER
FÜR ZERTIFIKATE
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