Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Graduate Campus Hochschule Aalen ist bemüht, die Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.graduatecampus.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind mit § 10 Absatz 1 L-BGG unvereinbar.
Wir streben eine barrierefreie Webseite an und befinden uns in einem kontinuierlichen Prozess zur Verbesserung der Barrierefreiheit auf unserer Webseite.
-
Nicht-Text-Inhalt (9.1.1.1)
Inhalte einer Webseite, die keine Texte sind, wie z. B. Grafiken und Bilder, müssen mit einem Text versehen sein, der sie aussagekräftig beschreibt (sogenannter Alternativtext). Diesen können sich beispielsweise blinde Nutzende mit einem Screenreader vorlesen lassen, um auf diese Weise die Inhalte, die keine Texte sind, wahrzunehmen.
Seit dem letzten Update: Alternativtexte sind für alle Bilder ab Upload Mitte 2024 hinterlegt. Wir arbeiten weiterhin daran auch Bilder vor Mitte 2024 barrierefrei zur Verfügung zu stellen.
-
Info und Beziehungen (9.1.3.1)
Elemente, die nur durch ihre visuelle Anordnung oder Struktur wichtige Informationen vermitteln, müssen auch für blinde und sehbehinderte Menschen wahrnehmbar sein. Zu diesen Strukturelementen gehören unter anderem Überschriften, Listen oder Tabellen. Wenn solche Elemente korrekt eingesetzt werden, helfen sie, visuelle Anordnungen auch programmtechnisch durch einen Screenreader zu erkennen. Tabellen benötigen beispielsweise programmtechnisch erkennbare Spalten- oder Zeilenüberschriften.
Seit dem letzten Update: Hierarchien sind geändert, um die visuell dargestellte Gliederung auch programmtechnisch für einen Screenreader erkennbar zu machen.
-
Benutzung von Farbe (9.1.4.1)
Informationen auf einer Webseite, die ausschließlich über Farben vermittelt werden, müssen auch für Nutzende, die Farben nicht oder schlecht wahrnehmen können, zur Verfügung stehen. So muss z. B. die Bedeutung von Ampelfarben (grün, gelb, rot) auch auf anderem Wege als nur über die Farbe vermittelt werden.
Seit dem letzten Update: Wir haben die visuelle Kennzeichnung durch Text erweitert. Im nächsten Schritt werden wir die farbliche Kennzeichnung mit Bezugnahme auf deren aussagekräftigen Status erweitern.
-
Nicht-Text-Kontrast (9.1.4.11)
Grafiken, die Informationen enthalten, wie z. B. statistische Diagramme oder Schaubilder, sowie grafische Bedienelemente (z. B. Icons) und deren Zustände auf einer Webseite müssen einen Kontrast zu angrenzenden Farben von 3:1 oder besser aufweisen, damit Menschen mit Sehbehinderungen sie gut wahrnehmen können.
Seit dem letzten Update: Wir haben Kontrastverhältnisse erhöht. Bei Abbildungen die von unseren Redakteuren bereitgestellt werden, werden wir über Schulungen auf das Kontrastverhältnis hinweisen.
-
Tastatur (9.2.1.1)
Alle wesentlichen Funktionen und Inhalte einer Webseite müssen auch ohne Computermaus, d. h. ausschließlich mit der Tastatur, bedient werden können. Dies ermöglicht auch blinden oder motorisch eingeschränkten Menschen, die Seite zu bedienen.
Seit dem letzten Update: Elemente wurde entfernt und durch Links im Footer ersetzt. Dadurch erreichen wir eine erleichterte Bedienung durch die Tastatur.
Wir werden unser Angebot weiterhin auf schwer mit der Tastatur bedienbare Elemente untersuchen um etwaige Barrieren zu beseitigen.
-
Linkzweck (im Kontext) (9.2.4.4)
Das Ziel oder der Zweck von Links auf einer Webseite müssen aus dem verlinkten Linktext hervorgehen oder aus dem unmittelbaren Zusammenhang des Links ermittelbar sein. Sind die Links aussagekräftig in diesem Sinne, können blinde Nutzer/innen, die sie sich mit einem Screenreader vorlesen lassen, leicht entscheiden, ob sie einem Link folgen möchten.
Seit dem letzten Update: Alle von der Startseite direkt erreichbaren Seite wurden diesbezüglich überprüft und die Links angepasst. Des Weiteren haben wir die Hinterlegung des Linkzwecks in unsere Schulungen mit aufgenommen.
-
Fokus sichtbar (9.2.4.7)
Wird eine Webseite mit der Tastatur bedient, muss deutlich erkennbar sein, welches Element der Webseite gerade fokussiert wird (sogenannter Tastaturfokus). Dadurch können Nutzende, die zum Navigieren die Tatstatur benutzen, sehen wo sich ihr Fokus befindet, wenn sie interaktive Elemente der Seite, wie z. B. einen Link, bedienen wollen.
Seit dem letzten Update: Betroffene Elemente wurden entfernt und durch Links im Footer ersetzt. Dadurch bleibt der Fokus sichtbar.
-
Sprache von Teilen (9.3.1.2)
Wenn innerhalb einer Webseite Wörter und Textabschnitte in einer anderen Sprache als der Hauptsprache der Webseite vorkommen, müssen diese programmtechnisch besonders gekennzeichnet werden. Dies ist erforderlich, damit Screenreader, die von blinden Menschen zum Vorlesen der Inhalte der Seite genutzt werden, die Texte auf der Webseite in der jeweiligen Sprache korrekt vorlesen.
Seit dem letzten Update: In den Spalten im Footer wurden lang=“de“ Attribute gesetzt. Bei zukünftigen Anpassungen werden wir dies mitberücksichtigen.
-
Syntaxanalyse (9.4.1.1)
Die auf einer Webseite verwendete Programmiersprache „Hypertext Markup Language“ (HTML) muss korrekt eingesetzt werden. Eine korrekt programmierte Webseite erleichtert Browsern oder Screenreadern den Umgang mit ihr. Das Ergebnis einer Untersuchung des Programmcodes der Webseite (sogenannter Quellcode) mittels des Prüfprogramms „Html Checker“ (https://validator.w3.org/nu/) muss fehlerfrei sein.
Seit dem letzten Update: Error-Meldungen wurden auf einigen Seiten beseitigt. Unsere Webseiten werden zukünftig regelmäßig auf deren Syntax hin überprüft und die Fehler anschließend beseitigt.
Um die oben aufgeführten Punkte so barrierefrei wie möglich anbieten zu können, arbeiten wir kontinuierlich an Verbesserungen.
Die Erreichung dieser Ziele ist ein kontinuierlicher Prozess, bei welchem wir kein festes Datum angeben können.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 28.10.2024 erstellt.
Die Webseite wurde geprüft. Das heißt, dass nicht die gesamte Webseite, sondern nur einzelne Seiten anhand einer Auswahl aus den Anforderungen der Tabelle A.1 des Anhangs A der EN 301 549.
Die Erklärung wurde zuletzt am 10. Februar 2025 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns per Mail unter info@graduatecampus.de, oder telefonisch unter +49 (0) 73 61/ 576 1450 an.
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an den Graduate Campus Hochschule Aalen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(at)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: www.barrierefreiheit-bw.de
Oder Sie wenden sich an den/die kommunale(n) Beauftragte(n) für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion. Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279-3360
E-Mail: Poststelle(at)bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der/des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in dem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Land-kreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.