Bildungsgutscheine zur Förderung von akademischen Weiterbildungen
Viele Unternehmen mussten aufgrund der Corona-Krise Kurzarbeit anmelden. Das Land Baden-Württemberg und die Agentur für Arbeit unterstützen mit Fördermaßnahmen die Weiterbildung von Arbeitnehmer/innen in Kurzarbeit.
Bei der zentralen Weiterbildungseinrichtung der Hochschule Aalen, dem Graduate Campus, können Fachkurse über einen AZAV-Bildungsgutschein zu 100% finanziert werden. Als zertifizierter Bildungsträger ist der Graduate Campus berechtigt, Bildungsgutscheine gemäß der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, kurz AZAV, anzunehmen.
„Wir wollen als Bildungspartner in der Region hoch qualifizierte Weiterbildungen für eine akademische Zielgruppe anbieten. Wir haben festgestellt, dass der Bedarf in der Region nicht zuletzt aufgrund der Corona-Krise für akademische Weiterbildungsangebote immer größer wird. Insbesondere für die Industrie nimmt die Notwendigkeit zu, dass bereits hoch qualifizierte Mitarbeiter sich stetig weiterbilden und sich mit neuen Technologien auseinandersetzen müssen“, so Marie Regel, die den Bereich akademische Weiterbildung am Graduate Campus verantwortet.
Ab 2021 können am Graduate Campus Fachkurse zu den Themengebieten Automatisierung, Datenanalyse & Informationstechnik, Elektrotechnik, Innovationen, Management, Software Engineering und Werkstoffe & Leichtbau belegt werden, die nach AZAV zertifiziert sind, und sich mit einem Bildungsgutschein fördern lassen. Unabhängig davon, ob sich Mitarbeiter beruflich neu orientieren oder die Zeit in Kurzarbeit für eine Fortbildung nutzen möchten, um Ihr Wissen und Ihre Kompetenzen zu vertiefen. Die Teilnehmer mit Bildungsgutschein durchlaufen die Kurse regulär und schließen diese mit einer Prüfungsleistung am Ende des Kurses ab. Die Kursdauer beträgt durchschnittlich vier bis sechs Wochen, wobei eine Präsenzzeit von circa 7 Tagen stattfindet.
Die AZAV-Bildungsgutscheine werden durch die Bundesagentur für Arbeit und das Jobcenter getragen und richten sich gezielt an Arbeitnehmer, deren Arbeitsvertrag ausläuft, denen die Kündigung droht oder die sich in Kurzarbeit befinden. Über die Vergabe der AZAV-Bildungsgutscheine entscheidet die Agentur für Arbeit oder Ihr zuständiges Jobcenter. Grundlage, ob eine AZAV-geförderte Fortbildung bewilligt wird, bildet ein persönliches Beratungsgespräch. Der Bildungsgutschein deckt in der Regel 100 % der Lehrgangskosten ab.
Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen unter Telefon 07361 576 1462 oder per Mail sarah.schlipf(at)hs-aalen.de
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