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Birgit Welt

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR E-LEARNING-KURSE, KURSE & ZERTIFIKATE

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR E-LEARNING


Mit der Anmeldung werden die folgenden Geschäftsbedingungen für E-Learning Kurse anerkannt als Grundlage des Rechtsverhältnisses zwischen dem/der Teilnehmenden und des Graduate Campus Hochschule Aalen GmbH.

 

1. ANMELDUNG UND KURSBUCHUNG, VERLUST DES WIDERRUFSRECHTS

 

[1]   Anmeldungen erfolgen unter Verwendung des Anmeldeformulars unter https://www.graduatecampus.de/kurse oder unter www.learniac.org. Ich stimme ausdrücklich zu, dass mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird. Ich bestätige, dass ich Kenntnis davon habe, dass ich mein gesetzliches Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliere.

[2]   Der Graduate Campus wird den Eingang der Anmeldung unmittelbar nach Eingang per automatisch generierter Mail bestätigen. Damit ist der Vertrag zustande gekommen. Die Logindaten werden unmittelbar nach Zahlungseingang bzw. Bestätigung der Zahlung durch den Dienstleister, der die Zahlung abwickelt, per E-Mail versandt.

 

 

2. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

 

[1]   Der/Die Teilnehmende verpflichtet sich mit der Buchung zur vollständigen Zahlung der Teilnahmegebühr bei Kursbuchung.

[2]   Zahlungen können auf die bei der Buchung angezeigten Wege geleistet werden.

 

 

3. ZUGANG ZU DEN KURSANGEBOTEN UND INHALT DERSELBEN

 

[1]   Ab Mitteilung der Log-in Daten kann für die Dauer von 90 Tagen auf die gebuchten Materialien/Kurse zugegriffen werden.

[2]   Die angebotenen Inhalte dienen der persönlichen Weiterbildung und Information zu den jeweiligen Themengebieten.

[3]   Die Kurse stellen keinen Nachweis von (erworbenen) Qualifikationen im Rahmen eines Hochschulstudiums dar.

 

 

4. DATENSCHUTZ / URHEBERRECHTE

 

[1]   Durch die Abgabe der Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmende einverstanden, dass personenbezogene Daten für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses, die Zahlung und spätere Teilnahmeinformation, bspw. auch für Evaluationen gespeichert werden. Der Graduate Campus verpflichtet sich darüber hinaus zur Wahrung des Datenschutzes.

[2]   Der Graduate Campus stellt dem/der Teilnehmenden im Rahmen des Online-Angebotes verschiedenste Informationen/Unterlagen zur Verfügung. Die im Rahmen des Kurses zugänglichen bzw. überlassenen Lehr- und Lernmaterialien und Inhalte werden den Teilnehmenden lediglich zum Zwecke des Selbststudiums überlassen. Im Zuge dessen dürfen sie frei verwendet und genutzt werden. Die Teilnehmenden verpflichten sich gegenüber der Graduate Campus Hochschule Aalen GmbH dazu, die im Rahmen des Kurses überlassenen Materialien und Inhalte darüber hinaus nicht ohne deren Zustimmung zu vervielfältigen, zu verbreiten, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, oder in sonstiger Weise zu verwerten.

 

 

5. HAFTUNG

 

[1]   Der Graduate Campus haftet für Schäden in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen besteht eine Haftung nur nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit eine Garantie oder Beschaffungsrisiko übernommen wurde. Eine Haftung besteht außerdem, wenn ein Mangel arglistig verschwiegen wurde. Der Schadenersatzanspruch für schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

[2]   Die Regelungen des vorstehenden Absatzes gelten für alle Schadensersatzansprüche, und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund. Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

[3]   Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil eines Verbrauchers ist mit den vorstehenden Absätzen nicht verbunden.

 

 

6. GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT

 

[1]   Soweit zulässig wird als Gerichtsstand Aalen vereinbart.

[2]   Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung

 

 

7. WIDERRUFSRECHT

 

[1]   Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Graduate Campus Hochschule Aalen
Beethovenstr. 1
73430 Aalen
info(at)graduatecampus.de

[2]   Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR KURSE (KEIN E-LEARNING) UND ZERTIFIKATE


Mit der Anmeldung werden die folgenden Geschäftsbedingungen für Kurse und Zertifikate, anerkannt als Grundlage des Rechtsverhältnisses zwischen dem/der Teilnehmenden und des Graduate Campus Hochschule Aalen GmbH.

 

1. ANMELDUNG UND KURSBUCHUNG

 

[1]   Anmeldungen erfolgen unter Verwendung des Anmeldeformulars auf der Unternehmenswebsite www.graduatecampus.de

[2]   Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet, wobei besondere Zulassungs- oder Auswahlkriterien hiervon unberührt bleiben.

[3]   Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn im gewünschten Kurs noch Plätze frei sind.

[4]   Der Graduate Campus wird den Eingang der Anmeldung unmittelbar nach Eingang per automatisch generierter Mail bestätigen. Die Zulassung zum Kurs erfolgt, sofern die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt wurden, durch eine separate Bestätigungsemail. Erst mit Zugang dieser Bestätigung ist ein Vertrag mit dem Graduate Campus zustande gekommen.

 

 

2. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

 

[1]   Der/Die Teilnehmende verpflichtet sich zur vollständigen Zahlung der Teilnahmegebühr nach Eingang der Rechnung, die spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin zu begleichen sind.

[3]   Wird die Teilnahmegebühr nicht von dem/der Teilnehmenden selbst, sondern z. B. vom Arbeitgeber oder von einer Förderstelle beglichen, muss dies bei der Anmeldung als Kostenübernahme gekennzeichnet werden.

Der/Die Teilnehmende haftet gesamtschuldnerisch für die Teilnahmegebühr. Ist im Falle der Kostenübernahme-Erklärung durch den Arbeitgeber bis zum Kursbeginn keine Zahlung beim Graduate Campus eingegangen, werden die Teilnahmegebühren direkt beim Teilnehmenden eingefordert und sind von diesem voll zu begleichen.

[4]   Wird der/die Teilnehmende nach AZAV (Bildungsgutschein/Qualifizierungschancengesetz) gefördert, werden die Kosten von der Förderstelle (Arbeitsagentur oder Jobcenter) übernommen. Die Kursgebühr wird gemäß dem maßnahmebogen oder dem erstellten Angebot abgerechnet.

[5]   Bei verspäteter Zahlung behält sich der Graduate Campus das Recht vor, die teilnehmende Person mit sofortiger Wirkung von der Veranstaltung auszuschließen.

[6]   Die Angebote des Graduate Campus sind nach § 4 UstG umsatzsteuerbefreit.

 

 

3. VORAUSSETZUNG FÜR DIE KURSDURCHFÜHRUNG

 

[1]   Sollte bis zwei Wochen vor Beginn die sich aus der Veranstaltungsbeschreibung ergebende Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht sein, so behält sich der Graduate Campus vor, die Veranstaltung abzusagen oder zu verschieben. Findet kein Ersatztermin statt, werden insoweit bereits bezahlte Teilnahmegebühren zurückerstattet.

[2]   Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

 

4. RÜCKTRITT DURCH DEN/DIE TEILNEHMENDE(N)

 

[1]   Ein Rücktritt durch die/den Angemeldete(n) von der Weiterbildungsveranstaltung ist nur schriftlich oder per E-Mail an den Graduate Campus und nur in nachstehenden Fällen zulässig.

[2]   Der/Die Teilnehmende kann bis 14 Tage vor Beginn des Weiterbildungsangebots zurücktreten, ohne dass Kosten entstehen. Im Fall der Verlegung nach Z.3, Abs.1 kann der/die Teilnehmende die Verlegung des Kurses innerhalb von 2 Wochen ab Mitteilung des neuen Zeitraumes ablehnen. Dann gilt der Vertrag als beendet und etwaig hier bezahlte Gebühren werden zurückerstattet. In anderen Fällen hat der/die Teilnehmende die vereinbarten Gebühren zu bezahlen, bzw. werden diese nicht erstattet.

[3]   Der/die Teilnehmende wird von der Verpflichtung zur Bezahlung der Gebühr befreit, wenn er vor Kursbeginn eine/einen geeigneten Ersatzteilnehmende/n stellt.

[4]   Bei Abbruch der Veranstaltung durch die teilnehmende Person besteht kein Anspruch auf Rückzahlung nicht absolvierter Lehr- und Lerneinheiten.

[5]   Die Teilnahme an den Modulen im Rahmen eines gebuchten Certificate und Diploma of Basic oder Advanced Studies ist innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten möglich, danach erlischt der Anspruch auf Kündigung.

 

 

5. KÜNDIGUNG

 

[1]   Die Kündigung von Kursen und Zertifikaten ist nach Ablauf der oben genannten Rücktrittsfrist unter Punkt 4 nicht möglich.

[2]   Bei Certificates und Diplomas of Basic und Advanced Studies ist eine Kündigung nach jedem Modul bzw. spätestens 14 Tage vor Beginn des nächsten Moduls möglich. Im Falle einer fristgerechten Kündigung wird der jeweilige Einzelpreis der zum Zeitpunkt der Kündigung besuchten Einzelzertifikatskurse berechnet. Der vergünstigte Paketpreis greift nur, wenn das Certificate oder Diploma vollständig gebucht wird.

[3]   Für Teilnehmende, die nach AZAV mit einem Bildungsgutschein gefördert werden, besteht nach Ablauf der Anmeldefrist oder nach Beginn der Maßnahme ein zusätzliches Kündigungsrecht aus folgenden Gründen:

  • Arbeitsaufnahme/Arbeitgeberwechsel/Rückkehr von Kurzarbeit zur Vollarbeit
  •  Ablehnung der beantragten Förderung gemäß dem Sozialge-setzbuch (SGB) durch den Kostenträger – die Ablehnung derFörderung ist in diesem Fall dem Bildungsträger nachzuweisen! Die bis dahin belegte Module werden gemäß Abs. 2 berechnet. Der Teilnehmende hat die Folgen einer Kündigung mit dem Kostenträger selbst abzustimmen.

[4]   Das Vertragsverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer der/dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.

[5]   Kündigungen können nur schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

 

 

6. ANWESENHEITSPFLICHT – NUR FÜR TEILNEHMENDE NACH AZAV

 

[1]   Grundsätzlich besteht keine Anwesenheitspflicht für die Teilnehmenden mit Ausnahme von Teilnehmenden mit einem Bildungsgutschein.

[2]   Im Falle einer Förderung durch die Arbeitsagentur oder das Jobcenter besteht bei allen Terminen des Kurses Anwesenheitspflicht.

[3]   Im Krankheitsfall ist dem Graduate Campus ab dem 1. Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Original vorzulegen, was an den zuständigen Kostenträger weitergeleitet wird.

[4]   Eine Freistellung vom Präsenzunterricht wegen Bewerbungsgesprächen oder Terminen beim Kostenträger (Agentur für Arbeit/Jobcenter) ist jederzeit möglich. Entsprechende Nachweise (Einladungsschreiben, Mail, etc.) müssen beim Graduate Campus per Mail eingereicht werden.

 

 

7. KURSABLAUF / ÄNDERUNGEN

 

[1]   Sollte aufgrund kurzfristigen Ausfalls des Lehrenden wegen höherer Gewalt oder sonstiger nicht zu vertretender Umstände eine Durchführung der Veranstaltung unmöglich sein, behält sich der Graduate Campus vor, die Veranstaltung abzusagen oder auf einen neuen Termin zu verschieben.

[2]   In solchen Fällen benachrichtigt der Graduate Campus die teilnehmende Person unverzüglich, aber spätestens mit Veranstaltungsbeginn. Findet kein Ersatztermin statt, werden insoweit bereits bezahlte Teilnahmegebühren zurückerstattet.

[3]   Der Graduate Campus behält sich vor, aus wichtigen    organisatorischen oder sachlichen Gründen geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm vorzunehmen. Dies betrifft insbesondere Änderungen des Inhalts, Ablaufs oder einen Wechsel der Lehrenden.

[4]   Darüber hinausgehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.

 

 

8. ARBEITSSICHERHEIT

 

[1]   Sämtliche Anforderungen an die Überprüfung der Eignung und Qualität der Unterrichtsräume sind durch die Anmietung von Vorlesungsräumen an Kooperationshochschulen als staatliche Bildungseinrichtung gewährleistet (u.a. Ersthelfer und -aushänge, sichtbare Feuerlöscher/Verbandskästen, Arbeits- und Gesundheitsschutz). Falls Laborversuche Teil der Lehrveranstaltung sind, erhalten die Teilnehmenden zum einen den Zugang, zum anderen eine Einweisung in die Arbeit im Labor. Dies erfolgt in der Regel durch die Laborassistenz in Beisein des/der Lehrenden. Auf-grund der Arbeitssicherheit sollten diese Labore immer zu zweit betreten werden.

 

 

9. ART DES ABSCHLUSSES

 

[1]   Bei allen Weiterbildungsangeboten wird dem/der Teilnehmenden nach Beendigung des Kurses eine Teilnahmebescheinigung mit allen Kursinhalten durch den Graduate Campus ausgestellt.

[2]   Bei Zertifikaten, die in Kooperation mit der Hochschule Aalen angeboten werden, erhält der/die Teilnehmende nach bestandener Prüfung und bei vorliegendem Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung bzw. dem Nachweis des Abschlusses eines Erststudiums zusätzlich ein Hochschulzertifikat über die erworbenen ECTS der Hochschule Aalen.

 

 

10. DATENSCHUTZ / URHEBERRECHTE

 

[1]   Durch die Abgabe der Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmende einverstanden, dass personenbezogene Daten für die Veranstaltungsabwicklung und spätere Teilnahmeinformation, bspw. auch für Evaluationen gespeichert und zum Zwecke der Zertifikatserstellung an die Hochschule Aalen weitergegeben werden. Der Graduate Campus verpflichtet sich darüber hinaus zur Wahrung des Datenschutzes.

[2]   Im Falle einer Förderung (Bildungsgutschein) erklärt sich der Teilnehmende durch die Anmeldung damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an die Arbeitsagentur oder das Jobcenter weitergegeben werden.

[3]   Der Graduate Campus stellt dem/der Teilnehmenden in den Veranstaltungen verschiedenste Unterlagen zur Verfügung. Die im Rahmen des Kurses überlassenen Lehr- und Lernmaterialien und Inhalte werden den Teilnehmenden zum Zwecke des Selbststudiums überlassen. Im Zuge dessen dürfen sie frei verwendet und genutzt werden. Die Teilnehmenden verpflichten sich gegenüber der Graduate Campus Hochschule Aalen GmbH dazu, die im Rahmen des Kurses überlassenen Materialien und Inhalte darüber hinaus nicht ohne deren Zustimmung zu vervielfäl-tigen, zu verbreiten, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, oder in sonstiger Weise zu verwerten.

 

 

11. HAFTUNG

 

[1]   Der Graduate Campus haftet für Schäden in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen besteht eine Haftung nur nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit eine Garantie oder Be- schaffungsrisiko übernommen wurde. Eine Haftung besteht außerdem, wenn ein Mangel arglistig verschwiegen wurde. Der Schadenersatzanspruch für schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

[2]   Die Regelungen des vorstehenden Absatzes gelten für alle Schadensersatzansprüche, und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund. Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

[3]   Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil eines Verbrauchers ist mit den vorstehenden Absätzen nicht verbunden.

 

 

12. WIDERRUFSRECHT UND FOLGEN

 

[1]   Widerrufsbelehrung

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Graduate Campus Hochschule Aalen

Beethovenstr. 1

73430 Aalen

info(at)graduatecampus.de

 

[2]   Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen  Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

[3]   Wertersatz:

Wenn der Graduate Campus mit der Ausführung der Leistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie dies selbst veranlasst haben (z. B. durch Download von Materialien oder Log-In in Online-Portale) ist Wertersatz für die erbrachte Dienstleistung nach den Vorschriften des gesetzlichen Rücktritts zu leisten. Dieser Fall liegt insbesondere vor, wenn Sie an der Veranstaltung teilnehmen.

 

 

13. GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT

 

[1]   Sofern nicht anders angegeben, finden die Präsenzveranstaltungen in den Räumen der Hochschule Aalen oder an Partnerhochschulen statt. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Aalen.

 

 

14. SALVATORISCHE KLAUSEL

 

[1]   Sollten einzelne Regelungen der vorstehenden Geschäftsbedingungen für akademische Weiterbildungsangebote unwirksam oder lückenhaft sein, so werden sie durch Regelungen ersetzt, die wirksam sind und dem mutmaßlichen Willen der Vertragsparteien entsprechen. Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen führt nicht zur Gesamtnichtigkeit.